FIRMEN

Eine intakte Betriebsausstattung ist das A und O für Ihren unternehmerischen Erfolg. Sorgen Sie dafür, dass Sie auch bei unvorhergesehenen Beeinträchtigungen nicht ins Stocken kommen. Mit der Inhaltsversicherung schützen Sie z. B. Ihre technische und kaufmännische Betriebseinrichtung wie Maschinen, Werkzeuge oder Büroausstattung sowie ihre Waren und Vorräte zuverlässig gegen Schäden durch:

  • Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel
  • Böswillige Beschädigung
  • Einbruchdiebstahl inklusive Vandalismus und Raub
  • Elementargefahren, z.B. Überschwemmung und Erdbeben

Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Risiken von Unternehmen und Freibe­ruflern ab, die entstehen, wenn durch die betriebliche Tätigkeit oder gelieferte Produkte Personen-, Sach- oder Vermögensschäden bei einem Dritten entstehen. Auch dem besten Mitarbeiter oder mit dem besten Produkt passiert irgendwann einmal ein Fehler. Denn niemand ist perfekt - weder Mensch noch Maschine. Mit der Betriebshaftpflichtversicherung sind Sie im Fall des Falles zuverlässig vor den finanziellen Folgen geschützt.

Dabei profitieren Sie von folgenden Leistungen:

  • wir prüfen, ob Sie tatsächlich haften und wehren unbegründete Forderungen ab
  • wir bieten modular gestaltbare Deckungssummen und Selbstbeteiligungen
  • wir leisten Schadenersatz bei begründeten Forderungen
  • Mitversicherung von IT und Cyber-Risiken möglich

Fehler lassen sich leider nicht immer vermeiden. Aber die Folgen: Die Berufshaftpflichtversicherung schützt Sie bei Fehlern und Versehen, die Ihnen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit passieren und Ihre berufliche Existenz gefährden können. Die Berufshaftpflichtversicherung deckt berufliche Risiken für spezielle Berufe, wie z. B. Architekten, Ingenieure, Ärzte, Notare, Rechtsanwälte oder Versicherungsvermittler, ab.

Dieser Versicherungsschutz ist in vielen Berufen "Pflicht" - und das aus gutem Grund. Denn so umfasst die Berufshaftpflichtversicherung folgende Leistungen:

  • Absicherung gegen Personen­schäden und sonstige Schäden (Berufshaftpflichtversicherung)
  • Absicherung gegen Vermögensschäden (Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Eine gelungene Veranstaltung ist ein großer Erfolg für alle Beteiligten. Doch was passiert, wenn etwas nicht nach Plan verläuft? Die Profi-Schutz Haftpflichtversicherung für kurzfristige Veranstaltungen bietet Ihnen den passenden Schutz für Drittschäden bei Veranstaltungen

  • Versicherungsschutz bei Verkehrssicherungspflichtverletzungen (z.B. Räum- und Streupflicht)
  • Abhandenkommen von fremden Schlüsseln, Codekarten oder Transpondern
  • Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden
  • Versicherung von Internet-Technologien wie die versehentliche Ver­breitung von Computerviren oder Trojanern

Der demografische Wandel macht sich zunehmend bemerkbar. In vielen Branchen gelten qualifizierte Mitarbeiter bereits heute als Mangelware. Für Sie stellt sich die entscheidende Frage: Wie überzeugen Sie Arbeitnehmer, sich für Sie zu entscheiden und sich an Sie zu binden?

Mit der bAV bieten Sie Bewerbern und Mitarbeitern eine attraktive Perspektive! Denn in Zeiten des sinkenden Rentenniveaus ist für Mitarbeiter nicht nur die Höhe des Gehaltes bei der Wahl des Arbeitsgebers entscheidend. Auch der Wunsch zum Erhalt des erreichten Lebensstandards im Alter, der Familie oder im Falle von Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit spielt eine zunehmende Rolle bei der Entscheidungsfindung.

Wir unterstützen Sie hierbei als kompetenter Partner bei der Auswahl des richtigen Durchführungsweges und des passenden Versorgungskonzepts für alle Mitarbeitergruppen in Ihrem Unternehmen und stehen Ihnen natürlich auch für Ihre eigene Versorgung mit dem passenden Angebot zur Seite.

Mit Wirkung zum 01.01.2018 ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz zielt darauf ab, die Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung (bAV) zu stärken und in kleinen und mittleren Unternehmen den Verbreitungsgrad durch ergänzende Fördermaßnahmen zu erhöhen. Darüber hinaus wird der Anreiz zur Eigenvorsorge für Beschäftigte mit geringem Einkommen verbessert.

Insgesamt bietet der Gesetzgeber mit dem neuen Gesetz allen Arbeitgebern ein ideales Instrument, die bAV noch stärker zur Mitarbeiterbindung und -gewinnung zu nutzen. Umfragen belegen, dass die betriebliche Altersversorgung in allen Branchen als attraktives Personalinstrument angesehen wird.

Zur Stärkung der Entgeltumwandlung hat der Gesetzgeber mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) eine verpflichtende Beteiligung des Arbeitgebers eingeführt: D.h. sparen Sie durch die Entgeltumwandlung Sozialabgaben, so müssen Sie sich mit einem Arbeitgeberbonus in Höhe von mindestens 15% des Umwandlungsbetrages an der Vorsorge des Arbeitnehmers beteiligen.

Das Gute daran: Die Weitergabe von eingesparten Sozialabgaben ist für Sie unter dem Strich i.d.R. „aufwandsneutral“, denn die tatsächliche Ersparnis liegt oftmals bei ca. 20%. So kann die betriebliche Altersversorgung ohne Mehraufwand gezielt zur Steigerung der Mitarbeiterbindung- und motivation genutzt werden.

Fachkräftemangel und steigende Krankheitskosten im Zuge einer alternden Belegschaft werden bereits heute zu einer immer größeren Herausforderung. Zugleich sollte Ihnen die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter am Herzen liegen - denn nur gesunde Mitarbeiter können volle Leistungen bringen.

Eine betriebliche Krankenversicherung lohnt sich Mit einer Betrieblichen Krankenversicherung profitiert Ihre Belegschaft von einer verbesserten medizinischen Versorgung und Sie erzielen:

  • Weniger Krankheitstage und Fehlzeiten
  • Produktivitätssteigerungen durch gesunde Mitarbeiter
  • Verbesserung der Arbeitgeberattraktivität
  • Gewinnung neuer Mitarbeiter und Bindung von Top-Kräften